Mit den Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, wird eine Reihe von Anpassungen bei den Meldepflichten für Unternehmen und private Haushalte im Außenwirtschaftsverkehr vorgenommen. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Meldeprozess zu vereinfachen, die Effizienz zu steigern und den administrativen Aufwand zu verringern. Hier einige Beispiele:
Eine der markantesten Neuerungen ist die Anhebung der Meldegrenzen:
Diese Anpassungen sollen dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand für kleinere Unternehmen und Privatpersonen zu verringern und nur jene Transaktionen und Bestände zu erfassen, die tatsächlich signifikant genug sind, um relevante wirtschaftliche Informationen zu liefern.
Neben der Anhebung der Schwellenwerte wurden auch die Meldefristen für verschiedene Arten von Meldungen vereinheitlicht. Die neuen Fristen sollen den Prozess für Unternehmen und Einzelpersonen übersichtlicher und einfacher gestalten:
Durch diese Vereinheitlichung wird es einfacher, sich an die Fristen zu halten und Missverständnisse oder Fehler in der Abgabe von Meldungen zu vermeiden.
Ab 2025 werden auch neue Pflichtfelder in den Bestandsmeldungen eingeführt. Diese betreffen insbesondere die wirtschaftlichen Kenngrößen von Konzernen, wie:
Diese Felder sind künftig Pflichtfelder und müssen bei der Meldung der Bestände an die Deutsche Bundesbank angegeben werden. Diese Änderung zielt darauf ab, eine genauere Erfassung und Analyse der wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen im internationalen Handel zu ermöglichen.
Darüber hinaus wird aufgrund der wachsenden Bedeutung von Kryptowährungen und digitalen Finanzinstrumenten eine neue Kennzahl für diese Werte eingeführt. Diese soll eine bessere Zuordnung und Analyse von Kryptowerten im internationalen Zahlungsverkehr ermöglichen und stellt sicher, dass auch dieser Bereich transparent und nachvollziehbar bleibt.
Die Änderungen bei den Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank im Außenwirtschaftsverkehr ab dem 01. Januar 2025 sollen den Meldeprozess für Unternehmen und Einzelpersonen erheblich vereinfachen und effizienter gestalten. Die Erhöhung der Schwellenwerte, die Vereinheitlichung der Meldefristen und die Einführung elektronischer Meldesysteme sind Schritte in die richtige Richtung, um die Bürokratie zu reduzieren und gleichzeitig die notwendige Transparenz für die Deutsche Bundesbank und andere Institutionen zu gewährleisten. Unternehmen sollten sich jedoch frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um sicherzustellen, dass sie alle Meldepflichten korrekt und fristgerecht erfüllen.
Sollten hierzu Fragen aufkommen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.