Aktuelles
13.02.2025

Änderungen bei den Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank im Außenwirtschaftsverkehr zum 01.01.2025

Mit den Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, wird eine Reihe von Anpassungen bei den Meldepflichten für Unternehmen und private Haushalte im Außenwirtschaftsverkehr vorgenommen. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Meldeprozess zu vereinfachen, die Effizienz zu steigern und den administrativen Aufwand zu verringern. Hier einige Beispiele:

1. Erhöhung der Schwellenwerte für Meldungen

Eine der markantesten Neuerungen ist die Anhebung der Meldegrenzen:

  • Transaktionsmeldungen: Bisher war eine Meldung erforderlich, wenn eine Transaktion im Außenwirtschaftsverkehr einen Wert von 12.500 Euro überschritt. Ab dem 01. Januar 2025 liegt die Schwelle nun bei 50.000 Euro. Diese Änderung betrifft insbesondere Zahlungen und Überweisungen im Rahmen von Handelsgeschäften, aber auch Übertragungen von Finanzmitteln im internationalen Zahlungsverkehr.
  • Bestandsmeldungen: Für Bestandsmeldungen von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie für das Vermögen von Inländern im Ausland bzw. von Ausländern im Inland gibt es ebenfalls eine Erhöhung der Schwellenwerte. Die Meldepflicht besteht nun erst ab einem Bestandswert von 6 Millionen Euro. Zuvor lag die Schwelle deutlich niedriger. Dies betrifft insbesondere Meldungen zu Kapitalanlagen und Investitionen, die für Unternehmen von Bedeutung sind, die umfangreiche internationale Geschäftsbeziehungen unterhalten.

Diese Anpassungen sollen dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand für kleinere Unternehmen und Privatpersonen zu verringern und nur jene Transaktionen und Bestände zu erfassen, die tatsächlich signifikant genug sind, um relevante wirtschaftliche Informationen zu liefern.

2. Vereinheitlichung der Meldefristen

Neben der Anhebung der Schwellenwerte wurden auch die Meldefristen für verschiedene Arten von Meldungen vereinheitlicht. Die neuen Fristen sollen den Prozess für Unternehmen und Einzelpersonen übersichtlicher und einfacher gestalten:

  • Transaktionsmeldungen: Diese müssen nun innerhalb von 7 Werktagen nach Ablauf des Monats erfolgen. Dies betrifft vor allem Meldungen über Zahlungen und Transaktionen im internationalen Zahlungsverkehr.
  • Bestandsmeldungen über Forderungen und Verbindlichkeiten sowie über Bestände an Vermögenswerten im Ausland müssen nun bis zum 10. Werktag des folgenden Monats abgegeben werden. Dies gilt beispielsweise für die Meldung von ausländischen Investitionen und grenzüberschreitenden Forderungen oder Verbindlichkeiten.
  • Meldungen für derivative Finanzinstrumente: Hier wurde die Frist auf den 50. Werktag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres festgelegt. Dies betrifft vor allem Unternehmen, die mit Derivaten handeln und deren Handelsvolumen regelmäßig eine hohe Zahl an Transaktionen umfasst.

Durch diese Vereinheitlichung wird es einfacher, sich an die Fristen zu halten und Missverständnisse oder Fehler in der Abgabe von Meldungen zu vermeiden.

3. Einführung neuer Pflichtfelder und Kennzahlen

Ab 2025 werden auch neue Pflichtfelder in den Bestandsmeldungen eingeführt. Diese betreffen insbesondere die wirtschaftlichen Kenngrößen von Konzernen, wie:

  • Bilanzsumme
  • Jahresumsatz
  • Zahl der Beschäftigten

Diese Felder sind künftig Pflichtfelder und müssen bei der Meldung der Bestände an die Deutsche Bundesbank angegeben werden. Diese Änderung zielt darauf ab, eine genauere Erfassung und Analyse der wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen im internationalen Handel zu ermöglichen.

Darüber hinaus wird aufgrund der wachsenden Bedeutung von Kryptowährungen und digitalen Finanzinstrumenten eine neue Kennzahl für diese Werte eingeführt. Diese soll eine bessere Zuordnung und Analyse von Kryptowerten im internationalen Zahlungsverkehr ermöglichen und stellt sicher, dass auch dieser Bereich transparent und nachvollziehbar bleibt.

Fazit

Die Änderungen bei den Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank im Außenwirtschaftsverkehr ab dem 01. Januar 2025 sollen den Meldeprozess für Unternehmen und Einzelpersonen erheblich vereinfachen und effizienter gestalten. Die Erhöhung der Schwellenwerte, die Vereinheitlichung der Meldefristen und die Einführung elektronischer Meldesysteme sind Schritte in die richtige Richtung, um die Bürokratie zu reduzieren und gleichzeitig die notwendige Transparenz für die Deutsche Bundesbank und andere Institutionen zu gewährleisten. Unternehmen sollten sich jedoch frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um sicherzustellen, dass sie alle Meldepflichten korrekt und fristgerecht erfüllen.

Sollten hierzu Fragen aufkommen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.