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15.07.2024

AI-Act und die Regulierung von Künstlicher Intelligenz – was Unternehmen jetzt wissen müssen

Der AI-Act findet - im Kern - unmittelbar 2026 Anwendung. Viel wurde diskutiert, geschrieben, verhandelt. Aber was steht nun unmittelbar AI-Act und was bedeuten die Regulierungen für Unternehmen, die (schon) Künstliche Intelligenz nutzen?

Was der AI-Act bezwecken soll, hat der Gesetzgeber gewohnt ausschweifend u. a. im Erwägungsgrund 1 zum AI-Act u. a. wie folgt festgehalten:

„Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen insbesondere für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) in der Union im Einklang mit den Werten der Union festgelegt wird, die Verbreitung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern (…)“.

Das bedeutet im Kern, dass der AI-Act die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der EU reguliert – vergleichbar mit der DSGVO und dem Datenschutz. Die Einrichtung einer AI-Compliance im Unternehmen wird erforderlich. Verstöße gegen den AI-Act sind bußgeldbewährt.

Um nur zwei Beispiele herauszuarbeiten:

Der AI-Act gilt gem. Art. 3 (4) auch in vielen Fällen unmittelbar für den Nutzer („deployer“). Der Nutzer kann dementsprechend (auch) jedes Unternehmen sein, dass ein KI--System (kommerziell) nutzt. Spannend ist in diesem Zusammenhang, ob sich die "eigene Verantwortung" auf die Nutzung des KI-Systems bezieht oder das KI-System an sich

Des Weiteren folgt aus Art. 51 (1), dass „Anbieter sicherstellen müssen, dass KI-Systeme, die für die Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipiert und entwickelt werden, dass natürlichen Personen mitgeteilt wird, dass sie es mit einem KI-System zu tun haben (…)“. Wie hier die praktische Umsetzung aussieht (in AGB, im Chat-Bot, im Bild) – diese Fragen sind zu klären.

Klar ist: Die Praxis ist gefordert. Bleiben Sie Gem(AI)nsam. Stark. mit ALPMANN FRÖHLICH.

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