Die Frist rückt näher: Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in vollem Umfang für viele Webseiten. Unternehmen und Dienstleister, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen ihre Angebote barrierefrei gestalten. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, Abmahnungen und sogar die Abschaltung der Webseite.
Doch was bedeutet das konkret? Wen betrifft das Gesetz? Und welche Maßnahmen sind jetzt erforderlich? Wir klären auf.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um. Ziel ist es, barrierefreie digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen, ältere Personen und Nutzer mit eingeschränkten technischen Kenntnissen sicherzustellen.
Mehr als ein Viertel der deutschen Bevölkerung ist von möglichen Einschränkungen betroffen – sei es durch Seh-, Hör- oder Mobilitätsprobleme. Digitale Barrierefreiheit bedeutet daher nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch mehr Reichweite und Nutzerfreundlichkeit.
Das BFSG gilt für Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleistungsunternehmen. Insbesondere müssen digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein, darunter:
Achtung: Auch Webseiten mit Kontaktformularen, Terminbuchungen oder Online-Bewerbungen fallen voraussichtlich unter den Anwendungsbereich des BFSG, sofern diese zur Vertragsanbahnung mit Verbrauchern dienen.
Ausgenommen sind hingegen reine Informationsseiten oder Archivseiten. Ebenfalls nicht betroffen sind auch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro, welche Dienstleistungen anbieten oder erbringen.
Das BFSG orientiert sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Dies bedeutet die Einhaltung technischer Umsetzungen unter anderem in folgenden Bereichen:
Vor allem interaktive Elemente wie Formulare, Menüs und Tabellen sind oft technisch anspruchsvoll und erfordern eine genaue Umsetzung.
Fehler können betroffene Unternehmen teuer zu stehen kommen. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind befugt, bei festgestellten Verstößen verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen insbesondere Vertriebsverbote für nicht konforme Produkte oder Dienstleistungen sowie Anordnungen zum Rückruf oder zur Einstellung des Angebots. Finanziell können Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Zusätzlich besteht die Gefahr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände, die zu Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen führen können.
Angesichts dieser Risiken ist es für Unternehmen unerlässlich, sich mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen und ihre Produkte sowie Dienstleistungen entsprechend barrierefrei zu gestalten.
Das BFSG schafft die für viele Unternehmen nun die Herausforderung, ihre digitalen Angebote rechtzeitig anzupassen. Da nicht alle Aspekte automatisiert geprüft werden können und bestehende Lösungen wie Plugins oft nicht ausreichen, ist neben der technischen Umsetzung die individuelle rechtliche Beratung essenziell.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, ob Sie von den Vorgaben des BFSG betroffen sind und bei der rechtlichen Analyse Ihrer Website unter Heranziehung aller relevanten Aspekte, um Ihre Webseite oder Ihr digitales Produkt rechtskonform und benutzerfreundlich zu gestalten.
Sichern Sie sich frühzeitig ab und gestalten Sie Ihr Angebot zukunftssicher. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, sich optimal auf die neuen Vorschriften vorzubereiten. Lassen Sie sich individuell beraten – wir sind gerne für Sie da!