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09.12.2021

Betriebliche Altersversorgung: Ist Schweigen Gold?

Wie beredt - und ungeplant teuer - ein Schweigen sein kann, wenn konkrete Sachverhalte Gegenstand einer Regelung sind, zeigen insbesondere Streitigkeiten rund um betriebliche Altersversorgung. Aktueller Fall: Nach einer Versorgungsordnung sollte eine Witwenrente entfallen, wenn „die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Anwärters geschieden ist“ oder wenn sie „erst nach Beginn der Altersrentenzahlung geschlossen wurde“. Vergeblich argumentierte die Arbeitgeberin vor dem Bundesarbeitsgericht, eine Witwenrente sei auch ausgeschlossen, wenn eine Ehe nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, aber vor dem Beginn der Altersrentenzahlung eingegangen wurde. – Ob Schweigen Gold ist, bleibt also eine Frage der Perspektive. Zusagetexte daher regelmäßig überprüfen!