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19.11.2024

Die (zunehmende) Bedeutung des Zollrechts in der Steuerberatung

Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (Zölle) sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung (§ 3 Abs. 3 AO) und dennoch zählt das Zollrecht zu den oft wenig beachteten Bereichen der Steuerberatung.

Zugegebenermaßen bieten Anmeldung und Abwicklung von Ein- und Ausfuhren als Massensachverhalte von Logistikunternehmen wenig bis keine Anknüpfungspunkte für die Steuerberatung.

Erst bei fehlerhafter Abwicklung der Ein- und Ausfuhren oder bei eingeleiteten Zollprüfungen ergibt sich ein nicht zu unterschätzender Beratungsbedarf. Neben der nachträglichen Entstehung von Abgaben und Zinsen bei Einfuhrsachverhalten drohen auch Sanktionen des Strafrechts.

Bei der Beratung von Mandanten bei Fragen zur Erschließung neuer Geschäftsbereiche und Märkte ist ein gesteigerter Sorgfältigkeitsmaßstab anzulegen. Neben den zollrechtlichen Verfahren der Ein- und Ausfuhr sind auch die besonderen Zollverfahren – u.a. externes Versandverfahren, Zolllager und aktive Veredelung – in den Blick zu nehmen. Die Auswahl des anzuwendenden Verfahrens kann im Einzelfall erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen und einhergehende Beratungsfehler können entsprechende Haftungsfälle auslösen.

Vor dem Hintergrund globaler Krisen und Konflikte von zunehmender Bedeutung sind Exportkontrollrecht und Außenwirtschaftsrecht – Stichworte „Dual-Use-Güter“ und „Sanktionen“. Zwar hat der Steuerberater im Rahmen der laufenden Beratung Einblicke in die Buchhaltung seiner Mandanten und damit möglicherweise Kenntnis von entsprechend relevanten Sachverhalten. Jedoch ist aus Sicht des handelnden Steuerberaters Vorsicht geboten. So ist es dem Steuerberater berufsrechtlich untersagt auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts zu beraten.

Da der einzelne Wirtschaftsbeteiligte möglicherweise keine oder nur unzureichende Kenntnis von der zollrechtlichen Relevanz einzelner Sachverhalte hat, kommt dem Steuerberater hier jedoch eine entscheidende Schlüsselposition zu, um den Mandanten vor möglicherweise drohenden Bußgeldern oder strafrechtlichen Folgen zu bewahren.

Sollten hierzu Fragen aufkommen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.

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