Einige Vorhaben zum Arbeitsrecht sind bereits publik geworden: Die Minijobgrenze wird voraussichtlich auf 520 EUR bei einer 10-Stundenwoche und einem Mindestlohn von 12 EUR erhöht. Zeit also für ein Review der Arbeitsverträge: Denn um ein geplantes Budget einzuhalten, können Arbeitgeber nicht einseitig die Wochenstundenzahl verringern. Die Chance zur Anpassung sollte genutzt werden, um keine Überraschungen zu erleben: Flexibilität ist das Zauberwort der Stunde.