Aktuelles
08.07.2022

Mandanteninformation - Änderung des Nachweisgesetzes

Drohende Bußgelder ab August 2022. Änderung des Nachweisgesetzes führt zu erweiterten Informationspflichten der Arbeitgeber ab dem 1. August 2022 - So lassen sich die neuen Vorgaben effizient und rechtskonform umsetzen.

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2022 das Gesetz zur Änderung des Nachweisgesetzes verabschiedet und damit die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (2019/1152) umgesetzt. Die neuen Vorschriften werden bereits zum 1. August 2022 in Kraft treten. Hierdurch werden die arbeitgeberseitigen Unterrichtungspflichten ausgeweitet. Arbeitgeber sind daher gehalten, sich bereits jetzt auf die künftigen Änderungen einzustellen und ihre Arbeitsvertragsmuster entsprechend anzupassen. Es besteht unmittelbarer Handlungsbedarf, denn anders als bisher werden Verstöße gegen das Nachweisgesetz fortan mit einem Bußgeld geahndet.