Aktuelles
02.08.2021

Mandanteninformation August 2021

Neue EU-Vorgabe: Hinweisgeber-Lösung zum Schutz von Hinweisgebern von fast allen Unternehmen in 2021 zwingend einzuführen.

Frühzeitig reagieren – die neue EU-Hinweisgeber-Richtlinie: Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben (EU 2019/1937) zum Schutz von Hinweisgebern müssen alle Unternehmen in Deutschland ab 50 Mitarbeitern oder ab 10 Millionen Euro Umsatz bis zum 17. Dezember 2021 ein professionelles Hinweisgeber-System einrichten. Über dieses System müssen Mitarbeiter anhand vordefinierter Prozesse (potenzielle) Gesetzesverstöße anonym innerhalb ihrer jeweiligen Organisation melden können. Die EU-Hinweisgeber-Richtlinie wird ähnlich hohe Wellen schlagen wie das Thema DSGVO, denn sie betrifft alle europäischen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und wird bei Nicht-Einhaltung ähnlich hohe Geldstrafen mit sich ziehen. Die Richtlinie verlangt, dass Sie in Ihrem Unternehmen Ihren Mitarbeitern eine Möglichkeit bieten, Gesetzesverstöße anonym melden zu können.