Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 28.10.2020 entschieden, dass die Kosten der Verkehrspolizei bei der Berechnung der LKW-Mautgebühren nicht berücksichtigt werden dürfen. Diese gehören nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs nicht zu den Infrastrukturkosten, die bei der Berechnung der Mautgebühren zugrunde zu legen sind.