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22.11.2023

Mandanteninformation - Gewerblicher Rechtsschutz aktuell - Haben Sie schon mal über die Anmeldung eines Designs nachgedacht?

Ob Bürostuhl, Verpackung, Handtasche oder Lautsprecherbox – Designschutz kommt für nahezu alle Erzeugnisse in Frage. Dies gilt auch für Produkte, bei denen man dies spontan vielleicht nicht erwarten würde, wie PV-Module, Toilettenpapierhalter, Reifenprofile oder gar Wärmepumpen. Ein Design schützt dabei die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, nicht seine Funktion.

5 Gründe für Designschutz

  • Eingetragene Designs verleihen Rechte: Als Inhaber erhalten Sie ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform. Gegen jede unbefugte Benutzung Ihres Designs können Sie vorgehen.
  • Schaffung von Vermögenswerten für Ihr Unternehmen: Der Schutz macht die Gestaltung erst zu einem handelbaren Gut – Sie können das Design z. B. lizenzieren oder übertragen.
  • Schneller Schutz: bei Designs handelt es sich um ungeprüfte Schutzrechte. Ein langwieriges Eintragungsverfahren entfällt.
  • Preiswert: Die Gebühren für die Anmeldung und Verlängerung sind verhältnismäßig gering.
  • Kein Benutzungszwang: anders als Marken, sind Designs nicht benutzungspflichtig. Dies ermöglicht taktische Anmeldestrategien.

Was setzt eine Anmeldung voraus?

Gegenstand einer Designanmeldung kann jede zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses sein – auch ein Schutz einzelner Bestandteile ist möglich. Daneben bestehen folgende Voraussetzungen:

  • Neuheit: das Design muss neu sein, ein Schutz (identischer) bekannter Gestaltungen scheidet aus.
  • Eigenart: der ästhetische Gesamteindruck des Designs muss sich von dem Gesamteindruck von vorbekannten Erzeugnissen unterscheiden.
  • Inhaberschaft: das Recht auf Designanmeldung steht nur dem Entwerfer oder seinem Rechtsnachfolger zu.
  • Kein Ausschlussgrund: ein Schutz darf nicht im Einzelfall ausgeschlossen sein (z. B. bei bestimmten Wappen oder Abzeichen).

Bei der Anmeldung muss das Design zudem wiedergegeben werden. Dies erfolgt optimalerweise durch qualitativ hochwertige Bilder aus verschiedenen Perspektiven vor neutralem Hintergrund.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten sind abhängig vom gewünschten geografischen Schutzumfang und der Anzahl der anzumeldenden Designs. Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung eines Einzeldesigns betragen beispielhaft

  • ab 60 EUR beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA),
  • ab 350 EUR beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Natürlich ist auch ein Schutz auf internationaler Ebene möglich. Die Kosten teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit.

Was müssen Sie tun?

Sie möchten für Ihr Unternehmen ein Design anmelden? Prima – melden Sie sich bei uns, wir kümmern uns um alle Formalitäten und entwickeln mit Ihnen die beste Anmeldestrategie.

Sie sind unsicher, ob Designschutz für Sie das Richtige ist? Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten und ggf. Alternativen.

Autorin: Karoline Langen

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