Aktuelles
24.01.2024

Markenrecht aktuell – "Hotel365“ nicht als Marke schutzfähig

Das Europäische Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) hat der angemeldeten Unionsmarke „Hotel365“ die Eintragung versagt. Begründet hat das Amt die Entscheidung mit dem beschreibenden Charakter des Zeichens sowie fehlender Unterscheidungskraft.

Das Zeichen war für verschiedene Software-Produkte (Klasse 9) angemeldet worden. Das Amt befand, die angesprochenen Verbraucher würden das Zeichen als informativ im Hinblick darauf wahrnehmen, dass es sich bei den beanstandeten Waren um spezielle Software bezüglich Hotels handelt, welche 365 Tage im Jahr einsatzbereit ist.

Insofern beschreibe das Zeichen Art und beabsichtigten Zweck der Waren. Daher sei es auch nicht geeignet, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Die Entscheidung vom 18.01.2024, gegen die die Anmelderin keine Beschwerde einlegt hat, kann hier abgerufen werden.

ALPMANN FRÖHLICH-Empfehlung

Immer wieder werden Markenanmeldungen wegen bestehender Eintragungshindernisse zurückgewiesen. Möchten Sie wissen, ob Ihr Zeichen schutzfähig ist? Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Einschätzung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Amtspraxis und sparen Sie sich die Kosten für eine langwierige Auseinandersetzung bezüglich der Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke!

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Autorin: Karoline Langen

Weitere Ansprechpartner