Der Digital Service Act (DSA) gilt seit Februar 2024. Dies bedeutet ggf., dass Online-Shops diverse Maßnahmen umsetzen müssen.
Ob der Anwendungsbereich des DSA für Ihr Business eröffnet ist, muss geprüft werden. Nicht alle reinen Online-Shops fallen unter den Anwendungsbereich des DSA – anders dürfte dies bei Online-Plattformen sein…
Wenn der DSA aber gilt, regelt u. a. Art. 25 Abs. 1, dass z. B. intransparente Cookie-Banner rechtswidrig sein können. Sogenannte Dark-Patterns sind dann verboten. Dark Patterns? Wenn der Cookie-Banner z. B. den Button "Alle Cookies akzeptieren" mit großem grünen Button vorsieht, eine "Ablehnung" aber im schwer-leserlichen Button "Einstellungen" versteckt ist, dürfte Art. 25 Abs. 1 DSA greifen und Ihr Banner ggf. rechtswidrig sein.
Die vorgenannte Problematik war zivilrechtlich bisher wohl alleine Gegenstand des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Jetzt sieht der DSA - zusätzlich - eigene Sanktionen vor, sodass u. a. Geldbußen der zuständigen Aufsichtsbehörden verhängt werden können.
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