Unternehmen nutzen auf ihren Social Media Accounts oft Musik, um ihre Inhalte attraktiver zu gestalten. Doch wer Musik ohne die nötige Berechtigung verwendet, riskiert eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Eine Abmahnung fordert den Empfänger auf, eine Urheberrechtsverletzung zu unterlassen und zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Häufig werden auch die Erstattung von Abmahnkosten, Schadenersatz auf Basis der sog. Lizenzanalogie und Aufwendungsersatz (z.B. für Ermittlungskosten) verlangt. So kommen je nach Streitwert schnell mittlere vierstellige Beträge zusammen.
Musikwerke sind urheberrechtlich geschützt. Unternehmen dürfen diese nur mit entsprechender Lizenz verwenden. Die Nutzung von Musik auf Plattformen wie Instagram oder TikTok ohne Lizenz ist daher eine Urheberrechtsverletzung.
Die von den Social Media Anbietern zur Verfügung gestellten Musikbibliothek gewähren oftmals eine Nutzung von Musikwerken für Storys, Reels oder Videos für die private Nutzung auf der jeweiligen Plattform. Eine nicht-private, gewerbliche Nutzung ist hingegen regelmäßig nicht erlaubt! Alle Songs müssen für die konkrete gewerbliche Nutzung von den Berechtigten lizenziert werden. Das wird oft übersehen!
Unternehmen können Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen vermeiden, indem sie:
Bei der Nutzung von Musik auf Social Media Accounts sind Urheberrechte zu beachten! Mit der vorherigen Lizensierung von Musik zur gewerbliche Nutzung oder der Nutzung lizenzfreier Musik können Unternehmen rechtliche Risiken vermeiden und ihre Social Media-Aktivitäten sicher gestalten.
Gerne beraten wir Sie zu diesem und anderen Themen des gewerblichen Rechtsschutzes! Sprechen Sie uns an!