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31.03.2025

Verbesserter Schutz für Geschäftsgeheimnisse im Zivilprozess

Am 4. Juli 2024 wurde das „Justizstandort-Stärkungsgesetz“ verabschiedet, das ab dem 1. April 2025 auch den neuen § 273a ZPO einführt. Diese Regelung ermöglicht es, in Zivilverfahren Geschäftsgeheimnisse besser zu schützen, indem das Gericht auf Antrag einer Partei bestimmte Informationen als geheimhaltungsbedürftig einstufen kann. Diese Möglichkeit gilt nicht nur für Verfahren vor den bei den Oberlandesgerichten angesiedelten Commercial Courts, sondern für alle Zivilverfahren.

Die Regelung sorgt dafür, dass vertrauliche Informationen bereits ab Einreichung der Klageschrift geschützt werden können, was eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Recht darstellt, bei dem Geheimnisschutz erst ab der mündlichen Verhandlung möglich war. Nach den neuen Regelungen kann das Gericht in der ersten Stufe den Zugang zu Akten und Informationen auf bestimmte Prozessbeteiligte beschränken und das Akteneinsichtsrecht Dritter so einschränken, dass ihnen der Zugang zu Geschäftsgeheimnissen verwehrt bleibt. In der zweiten Stufe kann das Gericht auf Antrag einer Partei den Zugang zu von den Parteien oder Dritten eingereichten Dokumenten, die Geschäftsgeheimnisse enthalten könnten, sowie zur mündlichen Verhandlung, bei der geheimhaltungsbedürftige Informationen offengelegt werden könnten, oder deren Protokoll ganz oder teilweise auf eine bestimmte Anzahl vertrauenswürdiger Personen beschränken. Zudem sind die Parteien verpflichtet, die als geheimhaltungsbedürftig eingestuften Informationen auch nach Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Geheimhaltungsauflagen kann das Gericht ein hohes Ordnungsgeld bis zu 100.000,00 EUR oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten festsetzen.

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess wird durch die neue Regelung in § 273a ZPO gestärkt, bleibt aber hinter der Vertraulichkeit von Schiedsverfahren zurück. Dennoch stellt die Einführung des § 273a ZPO einen wichtigen Schritt für den Schutz vertraulicher Informationen in Zivilverfahren dar.

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