Aktuelles
27.09.2022

Zeiterfassung und Erhöhung des Mindestlohns - Vermeidung von Risiken

Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht stellen Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Das gilt für große Unternehmen ebenso wie für kleinere und mittlere Unternehmen:
Ende September urteilte das Bundesarbeitsgericht zur Pflicht zur Zeiterfassung: Arbeitgeber müssen ein objektives System zur Zeiterfassung nutzen. Es stellten sich viele Fragen zur Umsetzung: Was wird aus der Vertrauensarbeitszeit? Wie kann dies bei Homeoffice umgesetzt werden? Welche wirtschaftlichen Folgen hat die auf diese Weise verordnete Transparenz? Welche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung gibt es, um die Konsequenzen handhabbar zu machen?

Zusätzlich müssen Unternehmer sich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro brutto ab dem 01.10.2022 auseinandersetzen. Wie können auch diese Hürden genommen werden, ohne sich einem Bußgeldrisiko auszusetzen?

Zur folgenden Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein:

Webinar: Arbeitsrecht: Zeiterfassung und Erhöhung des Mindestlohns

Vermeidung von Risiken

30.09.2022, 12.00 Uhr – 12.45 Uhr

Fachanwältin für Arbeitsrecht Katharina Neuroth, LL.M. von

ALPMANN FRÖHLICH (Katharina Neuroth, LL.M. alpmann-froehlich.de) gibt einen Überblick und Tipps zum Umgang mit den neuen Herausforderungen.

Teilnehmen können Sie ohne gesonderte Anmeldung über folgenden Link:

Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen

Besprechungs-ID: 399 590 397 156
Kenncode: yXBMaH

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