Nach coronabedingter Zwangspause hat am 14. Juni 2023 unsere Steuerberater-Matinée stattgefunden. Herzlichen Dank an alle, die an der Steuerberater-Matinée teilgenommen haben, für den regen Gedankenaustausch und den schönen Nachmittag!
I. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes („MoPeG“) wird mit Wirkung zum 01.01.2024 in erster Linie das Recht der Gesellschaften bürgerlichen Rechts ganz erheblich verändern. Wir beleuchten die wichtigsten Änderungen – insbesondere die neue Eintragungsfähigkeit der BGB-Gesellschaft in das Handelsregister („eGbR“) – mit besonderem Fokus auf die oftmals problematische Aufgabenstellung der rechtssicheren Regelung der Nachfolge in freiberuflichen Personengesellschaften unter Lebenden.
II. Nachfolgeplanung
Sowohl für den Fall der Handlungsunfähigkeit als auch im Fall des Todes sollte derjenige, der selbständig tätig ist, Vorsorge treffen – zum Schutze seiner Erben, seiner Mitarbeiter und seiner Mandanten. In Bezug auf den Todesfall gilt es, die kraft Gesetzes je nach Rechtsform des Unternehmens automatisch eintretenden Rechtsfolgen, wie beispielsweise die Auflösung der Gesellschaft, zu verhindern. Dringender Handlungsbedarf besteht auch dann, wenn das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag den Eintritt des gewünschten Rechtsnachfolgers nicht vorsehen. Wir geben einen Überblick über die Rechtsfolgen des Todes eines Gesellschafters/Steuerberaters und zeigen mögliche Gestaltungs- und Handlungsvarianten auf.
III. Coronasubventionen: Der Steuerberater als prüfender Dritter - Risiken und Haftung
Oftmals sind die Berufsträger letzter Anker in der Not der Mandanten, so auch im Rahmen der Beantragung der Coronabeihilfen. Allein schon aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten (Wunsch der Mandanten: „Gestern!“) sind oftmals fehlerhafte Anträge, welche von Beratern vorbereitet wurden, gestellt worden. Wir erläutern in diesem Zusammenhang straf-, berufs- und haftungsrechtliche Risiken für den Berater und zeigen Lösungswege auf, die Risiken hier gering zu halten.
IV. Das Haftungspotenzial in der Beratung - Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten ausnutzen!
Dass sich die Beratung durch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Rahmen der Bewältigung der nunmehr jahrelang anhaltenden Pandemie oder aber auch im Bereich der Krise und bevorstehenden Insolvenz eines Mandanten als „gefahrgeneigt“ darstellt, ist jedem Berufsangehörigen wohl zwischenzeitlich bewusst. Was aber kann im Vorfeld getan werden und welche konkreten Handlungsempfehlungen gibt es, um das Risiko zu minimieren? Hierüber verhalten sich die Ausführungen des abschließenden Vortrages.
15:30 Uhr
Begrüßung
15:45 Uhr
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes
Sebastian Orth, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Gesellschaftsrecht
16:15 Uhr
Nachfolgeplanung
Julia Adler, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht
16:45 Uhr
Kaffeepause
17:00 Uhr
Coronasubventionen: Der Steuerberater als prüfender Dritter - Risiken und Haftung
Jens Glaß, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht
17:30 Uhr
Das Haftungspotenzial in der Beratung – Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten ausnutzen!
Dr. Christoph Goez, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht
18:00 Uhr
Schlusswort und anschließendes Get-together
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