ALPMANN FRÖHLICH steht Ihnen mit langjähriger praktischer Erfahrung in den Bereichen Insolvenzverwaltung, insolvenzrechtliche Beratung und Sanierungsberatung zur Seite. Mit Erfolg: Anwälte unserer Kanzlei werden regelmäßig bei verschiedenen Insolvenzgerichten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachen als Insolvenzverwalter bestellt. Wir setzen uns dafür ein, dass zeitnah Lösungen zwischen Gläubigern, Arbeitnehmern und Unternehmern erarbeitet werden, mit dem Ziel, das Unternehmen eventuell auch ohne Insolvenzverfahren schnellstmöglich zu sanieren, ohne dass Umsätze zurückgehen oder Kunden und Führungskräfte im Arbeitnehmerbereich sich anderweitig orientieren.
Den Gläubigern im eröffneten Insolvenzverfahren bieten wir über das Gläubiger-Informations-System jederzeit einen aktuellen und umfassenden Überblick über die laufenden Insolvenz-Verfahren.