Der Notar übt als Träger eines öffentlichen Amtes keine gewerbliche, sondern eine „hoheitliche“ Tätigkeit aus. Er ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. In dieser Funktion vertritt er nicht die Interessen einer Partei, sondern er hat im Sinne aller Beteiligten eine rechtlich korrekte, sichere und ausgewogene Lösung zu entwickeln. Der Gesetzgeber hat für bestimmte Rechtsgeschäfte festgelegt, dass diese zur Wirksamkeit notariell beurkundet werden müssen oder die Unterschriften der Beteiligten zu beglaubigen sind. Dies sind Rechtsgeschäfte von besonderer Bedeutung für die Beteiligten wie z. B.:
Grundstücksübertragung, Erbbaurechtsverträge, Teilungserklärungen, Grundpfandrechte, Eheverträge, Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG etc.), Satzungsänderungen von Kapitalgesellschaften oder Abtretungen von Gesellschaftsanteilen.
Die Gebühren für die notarielle Tätigkeit sind gesetzlich festgelegt und richten sich bei jedem deutschen Notar nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Eine Abweichung davon ist nicht zulässig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert.
Berechnungsbeispiele finden sich auf der Internetseite der Bundesnotarkammer.
Unsere Notare/innen bei ALPMANN FRÖHLICH betreuen Sie zusammen mit unseren Mitarbeitern/innen fachkundig und serviceorientiert. Die qualifizierten Mitarbeiter/innen gewährleisten mit selbstständigem Einsatz und fachlichem Know-how den reibungslosen Ablauf aller Notartätigkeiten. Für die zeitnahe Erledigung sämtlicher Arbeiten steht modernste Technik zur Verfügung. Einzelne unserer Notare/innen beurkunden auch in englischer oder niederländischer Sprache.
Notariellen Rat und Vertragsgestaltungen durch einen Notar sowie Beurkundungen und Beglaubigungen können Sie bei verschiedenen Fallgestaltungen in Anspruch nehmen. Unsere juristischen Experten stehen Ihnen stets gern zur Verfügung. Die Verdoppelung der Anzahl der Notare bei ALPMANN FRÖHLICH in nur wenigen Jahren dokumentiert das dynamische Wachstum unserer Sozietät insbesondere auch in diesem Bereich. Sie ist ein Beleg für die stetig steigende Nachfrage nach qualitativ hochwertigen notariellen Leistungen. Dies fordert uns heraus und darin sind wir besonders gut.
Derzeit stehen Ihnen an unseren Standorten insgesamt 11 Notare/innen mit 12 Mitarbeiter/innen zur Verfügung.
Der Kauf oder Verkauf von Immobilien hat für die Beteiligten eine besondere Bedeutung. In den meisten Fällen wird ein erheblicher Geldbetrag aufzuwenden sein und außerdem sind zusätzlich Darlehen aufzunehmen. Für den Verkäufer geht es oft um die Veräußerung des bedeutendsten Vermögensgegenstandes.
Für derart wichtige Vorgänge ist die Mitwirkung des Notars zwingend vorgeschrieben. Der Notar handelt als neutraler Sachwalter der Interessen sämtlicher Vertragsbeteiligten. Er holt die für den Vollzug des Vertrages erforderlichen Unterlagen ein und ist dafür verantwortlich, dass der Verkäufer nicht sein Eigentum verliert, ohne den Kaufpreis zu erhalten und andererseits der Käufer nicht den Kaufpreis zahlt, ohne das Eigentum zu erhalten.
Im Bereich Immobilienrecht sind folgende Gestaltungen Schwerpunkte unserer Arbeit:
Für den Unternehmer ist die Beachtung zahlreicher rechtlicher Aspekte bei Gründung und Führung eines Unternehmens unabdingbar. Zugleich möchte er durch eine optimale gesellschaftsrechtliche Gestaltung das Beste für sich erreichen. Das gesellschaftsrechtliche Notariat hat bei ALPMANN FRÖHLICH eine lange Tradition und bietet einen hohen Grad an Spezialisierung.
Dies beginnt bei allen Fragen zur Auswahl der optimalen Rechtsform bei Gründung einer Gesellschaft oder eines Unternehmens. Unsere spezialisierte Tätigkeit umfasst weiterhin die Beratung und Begleitung sämtlicher Optionen zur Umgestaltung, insbesondere die gesellschaftsrechtliche Begleitung von Umstrukturierung zur steuerlichen Optimierung in Zusammenarbeit mit den jeweils beratenden Steuerberatern. Und sie beinhaltet schließlich ebenso die Beurkundung und Beratung von Unternehmenskäufen (M & A) sowie sonstigen Übertragungen eines Unternehmens.
Unsere Haupttätigkeitsbereiche im Gesellschaftsrecht sind:
Für viele Menschen ist der Gedanke an das eigene Testament unangenehm. Das fehlende Testament führt aber häufig zu nicht gewollten Erbfolgen, Streitigkeiten zwischen den Erben und nicht vorhersehbaren Überraschungen. Die Testierfreiheit ist grundgesetzlich garantiert. Jedermann kann durch Testament oder Erbvertrag selbst bestimmen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Der Erblasser ist hierbei nicht an die gesetzliche Erbfolge gebunden. Durch Testament oder Erbvertrag kann er auch davon abweichend Regelungen treffen. Der Notar ist auch hier kompetenter und zuverlässiger Berater. Erbfolgerelevante Urkunden werden ab 2012 im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer (ZTR) registriert. Hierdurch wird nach dem Tod gewährleistet, dass die Urkunde im Nachlassverfahren nicht unberücksichtigt bleibt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der in einer notariellen Urkunde festgelegte letzte Wille des Erblassers tatsächlich umgesetzt wird. Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit sind:
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge bedarf einer rechtzeitigen und sorgfältigen Beratung und Planung. Ganz regelmäßig hängt der Fortbestand des Unternehmens von einer geglückten Nachfolgeregelung ab. Diese muss zur Struktur der Inhaberfamilie passen, die beteiligten Generationen absichern und steuerlich richtig sein. Die Beratung des Unternehmers bei der Gestaltung einer ausgewogenen Regelung ist wesentliche Aufgabe des Notars und auch hierzu gibt es eine jahrzehntelange vertiefte Expertise bei den Notaren von ALPMANN FRÖHLICH.
Typische Maßnahmen sind:
Die Eheschließung gehört bei vielen Menschen zu den wichtigsten Ereignissen in ihrem Leben. Die genaue Kenntnis über die rechtlichen Auswirkungen aber auch der Gestaltungsmöglichkeiten ist daher unerlässlich. In diesen Fragen können die Eheleute bei dem Notar zuverlässige Beratung und Gestaltung, die die Interessen beider Ehepartner berücksichtigt, in Anspruch nehmen. Viele Menschen wissen nicht, dass im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, also ohne Abschluss eines Ehevertrages, die Vermögensmassen beider Eheleute getrennt sind. Schwerpunktmäßig bearbeiten wir:
Der Auftritt einer plötzlichen oder altersbedingten Krankheit oder ein Unfallereignis führen nicht nur zu erheblichen Veränderungen der allgemeinen persönlichen Lage und Lebensgestaltung. Vielmehr kann dies auch dazu führen, dass man seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen ist. Zur Vermeidung einer durch das Gericht angeordneten Betreuung kann im Rahmen einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht eine Vertrauensperson mit der Durchführung derartiger Angelegenheiten beauftragt und bevollmächtigt werden.
Wünsche und Vorstellungen zur ärztlichen Behandlung sollten gleichfalls in einer ausführlichen Patientenverfügung festgelegt werden, solange man noch selbst rechtlich wirksam seine eigenen Vorstellungen festlegen kann. Die notariellen Vorsorgeurkunden werden im zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Bedarfsfall gefunden und beachtet werden. Im Einzelnen stehen unsere Notare zur Verfügung für: