Umfassend beraten wir in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Neben den klassischen Bereichen wie z.B. der Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder Prozessführung vor dem Arbeitsgericht haben wir vielfältige Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen, auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bearbeitung von Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten sowie der betrieblichen Altersversorgung. Bei allen arbeitsrechtlichen Problemstellungen sind wir die Spezialisten an Ihrer Seite, geleitet von dem Gedanken „Gemeinsam. Stark.“.
Wir beraten und vertreten private und öffentliche sowie nationale und internationale Arbeitgeber aus unterschiedlichen Branchen, Vorstände, Geschäftsführer sowie leitende Führungskräfte, betreuen selbstverständlich aber auch Privatpersonen in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Bei allen außergerichtlichen sowie gerichtlichen Herausforderungen im Bereich Arbeitsrecht und damit zusammenhängenden Nebengebieten unterstützen wir. In diesem Rahmen entwickeln wir für Sie wirtschaftlich optimale und praxisgerechte Lösungen zu arbeitsrechtlichen Einzelfragen oder komplexen (grenzüberschreitenden) Sachverhalten.
Unser Kompetenzteam besteht aus Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts mit jahrelanger praktischer Erfahrung. Wir vereinen fachliches und betriebswirtschaftliches Know-how mit dem Verständnis für die Besonderheiten verschiedener Branchen, Unternehmenskulturen und Mitarbeiterstrukturen. Der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten ist der Maßstab unserer Arbeit. Dieses Ziel erreichen wir durch eine kompetente, faire, respekt- und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. So bieten wir maßgeschneiderte und optimale Lösungen. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kompetenzteam stehen im wechselseitigen Austausch und sind darüber hinaus auch extern vielfältig vernetzt. Mit leidenschaftlichem Engagement setzen wir uns für Ihre Interessen ein.
Der Arbeitsvertrag steht am Beginn des Arbeitsverhältnisses – und ist damit Grundlage späterer Machbarkeit bei notwendiger Flexibilisierung, Änderung oder Beendigung. Arbeitsvertragliche Klauseln entscheiden damit nicht zuletzt über den Erfolg des Unternehmens.
Wir treiben Sie nicht in den Streit, denn niemand streitet gerne. Gleichwohl kann der Gang zum Arbeitsgericht strategisch notwendig sein. Die Verteidigung Ihrer Position steht für uns an erster Stelle.
Betriebliche Altersversorgung ist Baustein der Mitarbeiterbindung.; häufig auch schon in langer Unternehmenstradition angelegt als Betriebsrente oder Alterskapital. Die Finanzierungsinstrumente sollten regelmäßig überprüft werden – dabei ist die arbeitsrechtliche Umsetzung von grundlegender Bedeutung. Bei Transaktionen sind Ablöse- und Übertragungskonzepte entscheidend für das Gelingen einer Nachfolge