In allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten und betreuen wir Sie in unserem Dezernat „Bank- und Kapitalmarktrecht“. Wir sind dabei Ansprechpartner für Banken und Kunden. Wir vertreten Sie regelmäßig gerichtlich und außergerichtlich.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auch im Zusammenspiel zwischen Bank- und Insolvenzrecht. So vertreten wir Sie bei der Geltendmachung und der Abwehr insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Sicherungsrechten vor und im Insolvenzverfahren.
Wir versuchen zunächst außerhalb gerichtlicher Verfahren Lösungen zu finden. Dabei ist die Vertragsgestaltung gerade im Darlehns- und Sicherheitenrecht wie aber auch im Leasing- und Mietkaufvertragsrecht für uns von erheblicher Bedeutung. Gerne vertreten wir Sie auch gerichtlich in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts.