Das Erbrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet. Im Erbrecht geht es um Verantwortung für Familienmitglieder, Angestellte und Vermögen, es geht um Vergangenes und Zukünftiges, und vor allem geht es um Menschen – Familien.
In diesem Spannungsfeld zwischen finanziellen Interessen und persönlichen Belangen unterstützen wir Sie als qualifizierte und erfahrene Juristen/-innen, verständnisvolle Berater/-innen und durchsetzungsstarke Interessenvertreter/-innen. Wir sind für Sie da, wenn es um die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Gesellschaftsverträgen, die Verwaltung von Nachlässen und die Realisierung von Ansprüchen geht.
Mit zwei Fachanwälten/-innen im Erbrecht, zwei Fachanwälten im Steuerrecht und vier Notaren stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Erbrecht als kompetenter Partner zur Verfügung.
Unsere Mandanten schätzen dabei besonders unsere zügige Kommunikation, das vertrauensvolles Miteinander, unseren Blick für die familiäre Situation, unsere klare Auswertung der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation und unser konsequentes Handeln.
Das Unternehmen, der Hof, die Immobilie, das sonstige Vermögen und die letztwillige Verfügung sind diejenigen Dinge, die neben Erinnerungen von dem Verstorbenen/der Verstorbenen zurückbleiben. Schaffen Sie mit unserer Hilfe Regelungen, die Streit und persönliche Verletzungen der Hinterbliebenen vermeiden und den Fortbestand des Unternehmens oder des Hofes sichern. Formulieren Sie mit unserer Unterstützung Ihren letzten Willen juristisch so, dass nach Ihrem Ableben keine Zweifel darüber bestehen, was Sie wirklich wollten.
Sie haben beobachtet, dass die Immobilienpreise steigen und machen sich Gedanken darüber, ob Ihre Erben Ihre Immobilie/Ihre Immobilien nach Ihrem Tod überhaupt halten können oder die Immobilie/die Immobilien zur Tilgung der Erbschaftsteuer werden verkaufen müssen?
Sie denken darüber nach, zur Ausnutzung von Steuerfreibeträgen bereits zu Lebzeiten Vermögen auf andere Personen/Familienangehörige zu übertragen?
Gerne stehen wir Ihnen bei der Gestaltung eines Übergabevertrages entweder als Rechtsanwälte/-innen beratend oder als Notare/-innen ausführend zu Seite.
Sie sind selbständig, Kaufmann, Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft und fragen sich, welche Konsequenzen Ihr Ableben für die Gesellschaft und Ihre Erben hätte? Sie wollen Ihre Nachfolge in das Unternehmen aktiv gestalten, einen Nachfolger bestimmen oder die Kriterien für die Auswahl eines Nachfolgers festlegen?
Sie sind Inhaber eines Hofes im Sinne der Höfeordnung und planen den Hof bereits zu Lebzeiten an einen Hoferben zu übergeben? Gleichzeitig soll die Abfindung der weichenden Hoferben geregelt werden?
Sie haben Vermögen im Ausland oder möchten einen Wohnsitz im Ausland begründen und fragen sich, ob dieser Umstand etwas an der von Ihnen vorgesehenen Erbfolgeregelung ändert?
Sie haben Vermögen, auf dessen Erhalt und Verwendung Sie auch nach Ihrem Ableben Einfluss haben möchten?
Sie möchten mit weiteren Familienangehörigen gemeinsam über die Vermögensnachfolge sprechen und eine bereits zu Lebzeiten verbindliche Nachlassregelung treffen?
Wir begleiten und moderieren Gespräche innerhalb Ihrer Familie und entwerfen als Notarefür Sie einen Erbvertrag.
Sie sind geschieden, wiederverheiratet und/oder leben in einer Patchworkfamilie?
Sie möchten für den Fall vorsorgen, dass Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen keine Entscheidungen mehr treffen können?
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung - gerne auch als Notare.
Ein Familienangehöriger/eine Familienangehörige oder ein Freund/eine Freundin ist gestorben und der Nachlass fällt Ihnen zu. Sie fragen sich, was zu tun und zu beachten ist.
Sie haben einen Trauerfall in der Familie oder im Freundeskreis zu beklagen, benötigen Zeit, Ihre Trauer zu bewältigen, sind gleichzeitig als Erbe jedoch mit zahlreichen Aufgaben konfrontiert.
Es ist kein Testament des Verstorbenen/der Verstorbenen vorhanden, es ist ein unklar formuliertes Testament vorhanden oder es liegen mehrere sich widersprechende Testamente vor?
Viele Banken und Versicherungen verlangen in jedem Todesfall als Erbnachweis die Vorlage eines Erbscheins.
Es befindet sich eine Immobilie im Nachlass?
Die Erbfolge nach dem Verstorbenen/der Verstorbenen ist unklar bzw. unter den potentiellen Erben streitig?
Einer der Miterben verwaltet und „verteilt“ den Nachlass ohne die übrigen Miterben einzubeziehen? Oder ein Miterbe beteiligt sich nicht an erforderlichen Maßnahmen wie der Tilgung von Verbindlichkeiten des Erblassers/der Erblasserin?
Zum Nachlass gehören erhebliche Verbindlichkeiten und Sie befürchten, mit Ihrem Privatvermögen für diese Verbindlichkeiten (Schulden) zu haften?
Sie möchten sich mit den übrigen Erben auf eine „Verteilung“ des Nachlasses verständigen?
Sie sind als Abkömmling oder Ehegatte des Verstorbenen/der Verstorbenen enterbt und möchten Ihre Pflichtteilsansprüche realisieren? Die Regelungen zum Erbrecht sind komplex und daher ist es einem juristischen Laien oft nicht möglich, selbst zu bestimmen, welche Ansprüche ihm am Nachlass eines verstorbenen Familienangehörigen zustehen. Scheuen Sie sich nicht, hierbei anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung ist kein Zeichen dafür, dass Sie sich „streiten“ möchten.
Wir finden „den richtigen Ton“ in der Kommunikation mit Ihren weiteren Familienangehörigen.
Manchmal lässt sich Streit aufgrund der fehlenden Einsicht von beteiligten Personen jedoch nicht vermeiden. In diesem Fall werden wir Ihre Rechte konsequent verfolgen und Ihre Ansprüche ggf. gerichtlich geltend machen.
Sie sind als Abkömmling oder Ehegatte/Ehegattin oder Lebenspartner/Lebenspartnerin des Verstorbenen/ der Verstorbenen enterbt und fragen sich, welche Ansprüche Sie nun haben?
Der Erbe/die Erben verweigern Ihnen als Pflichtteilsberechtigtem/Pflichtteilsberechtigter gegenüber Auskünfte über den Nachlass und Schenkungen oder die erteilten Auskünfte sind nachweislich unvollständig?
Ihre Eltern haben ihren Hof im Sinne der Höfeordnung an eine andere Person als Hoferben übertragen?
Sie sind im Rahmen eines Erbvertrages oder gemeinschaftlichen Testamentes von Ehegatten als Erbe eingesetzt worden. Der Erblasser/die Erblasserin hat jedoch noch zu Lebzeiten sein/ihr wesentliches Vermögen verschenkt?
Zum Nachlass gehört eine Immobilie oder anderweitig nicht unter den Erben teilbares Vermögen? Sie können sich mit den Miterben nicht über den Wert, die Aufteilung und/oder die Verwertung der Immobilie/des Nachlassgegenstandes verständigen?
Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft, die sich in Bezug auf die „Aufteilung“ des Nachlasses und die Anrechnung bereits zu Lebzeiten erhaltener Geschenke auf das Erbe zerstritten hat?