Das IT-Recht gewinnt im Zuge der fortlaufenden Digitalisierung unserer Gesellschaft und in der Wirtschaft immer mehr an Bedeutung. Dementsprechend wächst auch die Komplexität der IT-Themen und die damit einhergehenden rechtlichen Fragen.
Die Besonderheit des IT-Rechts ist dabei seine Vielfältigkeit. So nehmen insbesondere arbeitsrechtliche IT-Fragestellungen oder die Anforderungen an Online-Shop Betreiber zu, des Weiteren wird nicht erst im Zuge der Umsetzung des neuen Kaufrechts bereits jetzt und in naher Zukunft die produkthaftungsrechtliche Verantwortlichkeit mit Software-Fragen zu verknüpfen sein. Unternehmer sind angehalten – auch angesichts wettbewerbsrechtlicher Ansprüche – die Umsetzung aller rechtlichen Anforderungen zu beachten.
Zudem bleibt es nicht aus, dass Streitigkeiten schlussendlich gerichtlich ausgetragen werden müssen. ALPMANN FRÖHLICH begleitet Mandanten seit Jahren in IT-rechtlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Dank spezialisierter (Fach-)Anwälte sowie eines großen internationalen Partnernetzwerks ist es ALPMANN FRÖHLICH möglich, auch in komplexen Fällen mit nationalen oder internationalen Bezügen tätig zu sein. ALPMANN FRÖHLICH unterstützt ihre Mandanten im gesamten Verfahren und berücksichtigt dabei die IT-rechtlichen Besonderheiten, z. B. bei der agilen Softwareerstellung, Mangelbegriff im Software-Recht und der Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. ALPMANN FRÖHLICH berät umfassend insbesondere zu den folgenden Themen.
Unser Fokus liegt immer auf der Verknüpfung von Technik und Recht. Nur wer die gegenwärtigen Herausforderungen annimmt und adressiert, ist für die (digitale) Zukunft gut aufgestellt. Hierfür sind maßgeschneiderte Produkte auch rechtlich maßgeschneidert upzudaten. Wir verstehen dabei die Sprache der IT und setzen sie konsequent um. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gemeinsam. (f)IT.