Im Wege der Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen werden international tätige Unternehmen mit einer Vielzahl nationaler, europäischer und internationaler Regularien konfrontiert, die ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit abverlangen.
Neben ausgezeichneten Kenntnissen der häufig komplexen juristischen Fragestellungen, die sich im internationalen Kontext zwangsläufig ergeben, spielen die umfangreichen Sprachkenntnisse unserer Rechtsanwälte/-innen und Notare/-innen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine nicht zu unterschätzende Rolle um Sie als Unternehmer im internationalen Geschäftsverkehr optimal zu begleiten und im Einzelfall bestmögliche Lösungen zu erzielen. Auch ist die Berücksichtigung der Kulturunterschiede der Bundesrepublik Deutschland zu anderen Ländern nicht zu unterschätzen um international unternehmerisch erfolgreich zu sein.
ALPMANN FRÖHLICH ist eine internationale Wirtschaftskanzlei. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf dem Gebiet des Internationalen Wirtschaftsrechts seit Jahrzehnten in vielfältigen und teilweise komplexen internationalen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor deutschen Gerichten und (internationalen) Schiedsgerichten. Dabei kooperieren wir auch mit qualifizierten Rechtsanwaltskanzleien in derzeit ca. 140 Ländern weltweit. Ein Schwerpunkt liegt grenzüberschreitend beim ALPMANN FRÖHLICH Dutch Desk auf den deutsch/niederländischen Geschäftsverkehr.
Unser Fokus liegt darin gerade bei komplexen und umfangreichen internationalen Sachverhalten stets die optimale Lösung für unsere Mandanten zu erreichen. Bei Bedarf ziehen wir einen Partner unseres großen internationalen Netzwerks hinzu.
Gemeinsam mit unseren Mandanten (international) erfolgreich zu sein, treibt uns immer wieder an, uns im Laufe der Zeit kontinuierlich weiterzuentwickeln und weiter (international) zu spezialisieren.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Gemeinsam. International. Stark.
Ein wesentlicher Bestandteil der Beratung von ALPMANN FRÖHLICH ist die Erstellung und Überprüfung von (inter-)nationalen Verträgen. Um später nicht einkalkulierte Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig vor Vertragsschluss alle etwaigen Konsequenzen abzuwägen. ALPMANN FRÖHLICH bietet Mandanten umfassende Beratung zur Gestaltung optimaler, maßgeschneiderter Verträge, dies sowohl im Rahmen der Erstellung individueller Vertragskonzepte als auch im Zusammenhang mit der Überprüfung bereits bestehender Verträge, insbesondere zu folgenden Themen:
ALPMANN FRÖHLICH berät Mandanten grenzüberschreitend zu Fragen des Internationalen Gesellschaftsrechts insbesondere zu den Themen:
Das Vertriebsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen beim Absatz von Waren und Dienstleistungen. Es beinhaltet insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmen verschiedener Handelsstufen (Hersteller / Lieferant / Händler) oder zwischen Unternehmen und Handelsvertretern (=Handelsvertreterrecht).
Von Bedeutung sind hierbei nicht nur die nationalen Regelungen aus dem BGB oder HGB, sowie häufig aus den angrenzenden Rechtsgebieten Wettbewerbsrecht (UWG), Arbeitsrecht, aber auch dem Kartellrecht. Eine Vielzahl internationaler Regelungen können im internationalen Wirtschaftsrecht eine Rolle spielen.
Traditionell hat in Deutschland als Exportland der internationale Warenvertrieb große Bedeutung. ALPMANN FRÖHLICH betreut Mandanten insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet.
ALPMANN FRÖHLICH unterstützt und berät Mandanten in allen Fragen aus dem Bereich des Vertriebsrechts, national und international, insbesondere zu folgenden Themen:
Das Zollrecht betrifft alle Unternehmen die importieren und exportieren. Es bestimmt welche Produkte eingeführt und ausgeführt werden dürfen und welche Abgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer) gezahlt werden muss. Sprechen Sie uns bei zollrechtlichen Fragestellungen an.