Mit jahrelanger Expertise und durch die entsprechende Fachanwaltschaft nachgewiesener Qualifikation unterstützen wir Sie bei jeglichen Problemen steuerlicher Art im vorgerichtlichen /gerichtlichen Bereich.
Als Fachanwälte für Steuerrecht unterstützen wir Unternehmen und Privatpersonen seit vielen Jahren in Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt bzw. stehen mit steuer(straf)rechtlicher Expertise Unternehmern und Privatpersonen vertrauensvoll
Das Steuerrecht ist in der praktischen Anwendung und im täglichen Miteinander oder auch Gegeneinander mit der Finanzverwaltung Angelegenheit der Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Steuerberaterinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Mandanten von diesen benötigen aber häufig Hilfestellung in besonderen Bereichen des Steuerrechtes. Dies gilt insbesondere auch für Fragen aus dem Bereich des Steuerstrafrechts, wie auch bei der Durchsetzung von entsprechenden Ansprüchen der Steuerpflichtigen vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.
In all diesen Situationen im Bereich der gerichtlichen Auseinandersetzung, häufig auch in dem Vorfeld einer solchen Auseinandersetzung wie insbesondere im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.
Des Weiteren unterstützen wir Unternehmen ebenfalls bei der Begleitung von Betriebsprüfungen, selbstverständlich auch bei Fahndungsprüfungen im steuerstrafrechtlichem Bereich.
Letztlich unterstützen wir Sie bei Gestaltung und Umsetzung von Taxcompliance-Systemen, welche insbesondere bei etwaigen Aufsichtspflichtverletzungen bußgeldmindernd berücksichtigt werden.